Seminarraum

Diplomlehrgang für Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) Lehrgangsnummer ZA-LSB 295.0/2015

Neben der Medizin, der Psychotherapie und der Psychologie ist die Psychosoziale Beratung/Lebensberatung ein wichtiger Teil der Gesundheitsvorsorge und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erweiterung der sozialen Kompetenz und trägt zur Steigerung des seelischen, körperlichen und sozialen Wohlbefindens bei.

Diplomierte Psychosoziale Berater*innen begleiten Personen, Paare, Familien und Gruppen in folgenden Bereichen
  • Krisenberatung
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Kommunikationsberatung
  • Paar- und Familienberatung
  • Sterbebegleitung
  • Trauerarbeit
  • Sexualberatung
  • Berufs- und Karriereberatung
  • Stress- und Burnout-Prophylaxe
  • Coaching und Supervision
  • Mediation

Der letzte Lehrgang  – nach alter Verordnung – hat am 13. September 2024 gestartet!

Am 21. März 2022 wurde die neue LSB-Verordnung verlautbart, die mit 21. September 2022 in Kraft getreten ist!

Was sind die wesentlichen Neuerungen?

  • Die Ausbildung wird auf 6 Semester (180 ECTS) ausgeweitet.
  • Die Anrechnung von Vorerfahrungen wird in den Verantwortungsbereich der Ausbildungsinstitute fallen. Hierfür gibt es im Bundesgesetzblatt (Anlage 2) eine bindende Vorgabe.
  • Die Überprüfung der absolvierten fachlichen Tätigkeit (Praktische Ausbildung und Psychosoziale Einzel- und Gruppenselbsterfahrung – Modul XII) wird durch die Ausbildungsinstitute erfolgen.
  • Der Abschluss wird um eine kommissionelle Befähigungsprüfung bei der jeweiligen Prüfungsstelle der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft ergänzt, und es wird ein Titel (ähnlich dem Meistertitel) verliehen werden.

Welche Auswirkungen gibt es für aktive Lebens- und Sozialberater*innen?

  • Alle aktiven LSB können weiterhin mit ihrer Gewerbeberechtigung Beratungen/Coachings wie bisher durchführen.
  • All jene, die eine Aufschulung nach der neuen Verordnung machen möchten, um auch diesen Titel führen zu können, werden diese an unserem Institut absolvieren können.
  • Die Zugangsvoraussetzung für die Masterlehrgänge haben sich aufgrund des neuen Universitätsgesetzgeändert. Hierfür ist ab sofort der Abschluss eines Bachelorstudiums notwendig. Matura und LSB Gewerbeberechtigung reicht (so wie bisher) nicht mehr aus.
    Alternative:
    Die bisherigen postgradualen Masterlehrgänge wurden aufgrund der im Herbst 2021 novellierten Universitäts-/Hochschul-/Fachhochschulgesetze nur mehr bis September 2023 gestartet. Jede/r LSB hat nun die Möglichkeit, ein Bachelorstudium auf einer Universität oder (Fach-) Hochschule zu absolvieren, worauf die LSB-Ausbildung vom jeweiligen Studienanbieter angerechnet werden muss (auch ohne Matura). Danach können sowohl Masterstudien als auch Doktorate angehängt werden (ein Doktorat war bisher nach einem postgradualen Master nicht möglich).

Upgrade Supervision

Dieser Lehrgang richtet sich an Lebens- und Sozialberater*innen, die supervisorisch tätig sein wollen und ihr Wissen und ihre Erfahrung an angehende Auszubildende in Form von Supervision weitergeben möchten.

Infomaterial zum Upgrade (Download)

Anmeldebogen (Download)

Gruppenpuzzle

Upgrade Trauerbegleitung

Sie möchten eine Befähigung erlangen, Schwerkranke, sterbende Menschen und ihre Angehörigen psychisch, physisch und sozial zu begleiten?

Diese Fortbildung richtet sich an Interessierte, die sich mit dem Thema Sterben, Tod und Trauer intensiver beschäftigen, sich beruflich weiterbilden möchten und sich als Expert*innen in diesem Bereich positionieren möchten.

 

Ausbildung Gurppenarbeit

Fortbildung/Seminare

Gesetzliche Grundlagen der Lebens- und Sozialberatung

Unsere zufriedenen Absolvent*innen